Wie erkenne ich den Sprayer?
Vom Zeichner zum Straftäter?
Graffitis sind heute überall sichtbar.Sie werden in
der Regel ohne die Einwilligung der Eigentümer
der betroffenen Gebäude angebracht. Dadurch
begeht der Verursacher von Graffiti eine Straftat.
Auf den Täter, bzw. auf seine Eltern (beim
Minderjährigen) kommen neben einem möglichen
Gerichtsverfahren, möglicherweise auch noch
sehr hohe Schadenersatzforderungen, im
Bereich von mehreren tausend Euro, zu. Dieses
Infoblatt stellt Ihnen zum Teil Anhaltspunkte vor,
an denen Sie erkennen können, ob vielleicht
auch Ihr Kind illegal Graffiti sprayt.
MOTIVATION DES SPRAYERS
Ziel des Sprayers ist die "fame", die Anerkennung, der Ruhm und die Ehre in der Szene. Er erreicht sie durch eine künstlerische oder häufige Darstellung seines "tags", seinem ganz persönlichen Wortkürzel, seiner Sprayer-Unterschrift.
Diese Darstellungen werden mit Farbspraydosen, mit Edding- oder Montanastiften gemalt, resp. mit Werkzeugen gekratzt. Er tut es allein oder in Gruppen. Bevorzugte Objekte sind öffentliche Verkehrsmittel und Flächen, die für viele Passanten gut sichtbar sind.
Das Risiko eventuell erwischt zu werden, verleiht dem Sprayer den gewissen "kick"
MERKMALE DES SPRAYERS
· Starkes Interesse an Graffitiliteratur (Zeitschriften)
· Sammelalbum (blackbook) mit Bildern, Entwürfen und angebrachten Graffitis
· Benutzung der Sprayersprache
· Schulhefte und Zeichenunterlagen die grafisch verziert oder mit Buchstaben übermalt sind
· Das eigene "tag" an den persönlichen Gegenständen
· Besitz vun Sprühdosen oder Stiften und Marker
· Besitz von Kratzwerkzeugen (Nothammer, Schleifsteine …)
· Farbenverschmierte Kleidung oder Hände
· Farbgeruch
· Gummihandschuhe, mit Farbanhaftung
Wie können Sie sich schützen?
Zwischen Kunst und Farbenschmiererei
Graffiti beeinflussen heutzutage zunehmend das
Erscheinungsbild unserer Städte und
Ortschaften. Sie werden oft, vom Bürger als
Störung des Sicherheitsgefühls wahrgenommen.
Diskussionen ob es sich um Kunstwerke oder
Farbenschmiererei handelt, werden schnell
überflüssig, sobald sie ohne Einwilligung der
Eigentümer an öffentlichem oder privatem
Eigentum angebracht werden.
Ab da handelt es sich um Sachbeschädigungen,
welche straf- uund zivilrechtlich verfolgt werden
können.
AUGEN AUF NEBENAN!
Die traditionnellen Vorbeugemittel, wie Licht, in Kombination mit einem Bewegungsmelder und einem aufmerksamen Nachbarn schützen nicht vor Sprayern.
Eine begrünte Fassade hält den Sprayer ab.
Eine Vorbehandlung der Fassade mit graffitoabweisendem Material erleichtert im Ernstfall das spätere Entfernen von Schmierereien (im Fachhandel erhältliche Produkte).
Grobe, unebene Oberflächen und farbenfrohe Wände laden nicht unbedingt zum Sprayen ein.
Eine umgehende Beseitigung der "Kunstwerke" nimmt den Sprayern den Reiz. Ein Graffito kann nämlich nur dann seine erhoffte Wirkung erzielen, wenn es von vielen Leuten bzw. Passanten gesehen wird. Auch hier gibt es Spezialreiniger im Fachhandel.
Alle diese Tipps sind keine Garantie für den Schutz gegen Schmierereien, sie zeigen aber deutlich, dass sie eventuell den Anreitz zum Sprayen verringern.